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Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie

Refa

Fachfrau/- mann für Restaurant und Veranstaltungsgastronomie
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie haben das Wohlergehen ihrer Gäste im Blick – ob beim  Candlelight-Dinner oder bei der großen Tagung, ob bei der einzigartigen Hochzeitsfeier oder im täglichen à la carte-Service. Sie haben die Gastgeber-Rolle im Restaurant, an der Bar und bei den unterschiedlichsten Arten von Veranstaltungen. Sie beherrschen alle Abläufe, vom saison- und anlassbezogenen Vorbereiten der Räume über das Beraten der Gäste und das fachgerechte Servieren von Getränken, Speisen und Menüs bis zur Rechnungserstellung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

 

  • Die Ausbildung im Überblick
    Fachfrau/ -mann Restaurant und Veranstaltungsgastronom ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten.

    Voraussetzungen:

    • Mindestens Mittelschulabschluss,
    • Vorteilhaft sind Fremdsprachenkenntnisse,
    • Einwandfreie Umgangsformen

     

  • Während der Blockzeit werden die Auszubildenden 39 Stunden pro Woche unterrichtet. Der allgemeinbildende Unterricht findet während der drei Ausbildungsjahre in den Fächern Deutsch, Politik und Gesellschaft, Religion bzw. Ethik und Sport statt.

    Für Auszubildende deren Ausbildung vor dem 01.08.2022 begonnen hat:

    Die Fächer Fachtheorie und Praktische Fachkunde schließen nach dem 2. Ausbildungsjahr ab. Die Noten werden in das Abschlusszeugnis des 3. Jahres übernommen und zählen mit zum Durchschnitt.
    Im 3. Ausbildungsjahr werden Fachtheorie und Praktische Fachkunde zu Restaurantorganisation, Bankettorganisation und Bar zusammengefasst.

    Im 2. und 3. Ausbildungsjahr wird das Wahlfach Französisch angeboten.

    Weitere Informationen über die Lerninhalte und Unterrichtsfächer für Ausbildungsverträge vor dem 01.08.2022

    Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit die BS+ zu besuchen um die Fachhochschulreife zu erlangen.

    Nach dem 3. Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis mit einer Durchschnittsnote. Wenn der Schnitt kleiner als 3,0 ist und im Fach Englisch mindestens die Note ausreichend erreicht wurde, wird dem Auszubildenden in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung der mittlere Schulabschluss zuerkannt.
    Ein Entlassungszeugnis erhalten diejenigen, die die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, d.h. einmal die Note sechs oder zweimal die Note fünf ohne Möglichkeit eines Notenausgleiches.

    Mit Neuordnung der gastronomischen Berufe zum 01.08.2022 werden die Schülerinnen und Schüler nach Lernfelder unterrichtet. Dabei bleiben die allgemeinbildenden Fächer bestehen.

  • Prüfungstermine:
    https://www.ihk-aka.de/

    Zwischenprüfung:

    Verbindlich für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag vor dem 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

    Abschlussprüfung:

    Die Abschlussprüfung umfasst drei schriftliche Bereiche + die Praktische Prüfung:

    1. Restaurantorganisation:
      Führen einer Station, Angebotserstellung und Kalkulation, Arbeitsplanung, Aufbau und Gestaltung von Angebotskarten
      (Schriftliche Prüfung: Prüfungszeit: 90 Minuten) 

      2. Service:
      Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf; Einsatz von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern; Arbeitstechniken; Produktpräsentation 
      (Schriftliche Prüfung: Prüfungszeit 60 Minuten) 

      3. Wirtschafts-und Sozialkunde: 
      Allgemeinewirtschaftlicheund gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt 
      (Schriftliche Prüfung: Prüfungszeit 60 Minuten) 

      4. Praktische Abschlussprüfung:
      (Komplexe Prüfungsaufgabe mit anschließendem gastortientiertem Gespäch; Servieren einer Menüfolge; und einer Aufgabe aus den Bereichen Service am Gast)

       


    Abschlussprüfung neu:

    für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt eine gestreckte Abschlussprüfung.

    1. Teil erfolgt ab dem 18. Ausbildungsmonat = GAP 1

    2. Teil erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres = GAP 2

    Prüfungsinhalte:

    GAP 1: 

    1. Produktion und Service
    (Teil 1:  Eine Arbeitsaufgabe mit einem Fachgespräch von höchstens 10 Min., Prüfungszeit: Gesamt: 90 Min.)
    (Teil 2: Schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 60 Min.)

    GAP 2:

    2. Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung
    (Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 90 Min.)

    3. Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
    (Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 90 Min.)

    4. Teamkommunikation und Gesprächsführung
    (Gesprächssimulation, Prüfungszeit:  Vorbereitungszeit: 10 Min.,  Fachgespräch: 20 Min.)

    5. Wirtschafts-und Sozialkunde
    (Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Min.)

    Eine Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann erworben werden. Dazu ist nach Antrag eine Prüfung zu absolvieren.
    Die Prüfung besteht aus 2 Arbeitsproben und einem Fachgespräch. Dauer der Prüfung: Gesamt 60 Min., Fachgespräch: 15 Min.

    Besonderheit:

    Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung zur/m Fachfrau/-mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie nicht, so kann auf Antrag der Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie gestellt werden, wenn Teil 1 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen erbracht wurden und nach § 18 die Anforderungen der Fachkraft für Gastronomie-Ausbildungsverordnung erfüllt werden.


    Hier finden Sie Hinweise zur Neuordnung ab dem 01.08.2022

     

    Weiterbildungsmöglichkeiten z.B.:

    • ⇨ Restaurantmeister (IHK)
    • ⇨ Barmeister/in (IHK)
    • ⇨ Sommelier/ Sommelie`re (IHK)
    • ⇨ Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)
    • ⇨ Verantaltungsfachwirt/in (IHK)
    • ⇨ Ausbildung zum Ausbilder (IHK)
    • ⇨ Auslandsaufenthalte
    • ⇨ Fachseminare
    • ⇨ Fremdsprachenkurse usw.

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