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Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in Bayern

Wer nach der Beendigung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht den Mittleren Schulabschluss erlangen, nachholen bzw. nachträglich erlangen möchte, kann dies in Bayern (laut BayEUG, BSO) auf folgenden Wegen tun:

1. Der Mittlere Bildungsabschluss über die Berufsausbildung

1.1. Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule

Voraussetzungen sind hier:

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2. Der Mittlere Schulabschluss über einen weiteren Schulbesuch

2.1. Abendrealschule/ Telekolleg

Aufnahmebedingungen:

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3. Der Mittlere Bildungsabschluss über die Externenprüfung

Eine Externenprüfung für Nichtschüler ist durch eine Abschlussprüfung möglich. Zum Beispiel auch im Rahmen des „FSJ dual“.

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Mittlerer Schulabschluss Uebersicht

In allen Fällen wird nach erfolgreicher Beendigung/Prüfung des jeweiligen Bildungsweges ein Mittlerer Schulabschluss verliehen, der die Voraussetzung für weitere, höhere Abschlüsse ist. Die Namen des Mittleren Schulabschlusses sind zum Teil unterschiedlich, sind aber in jedem Falle gleichwertig!

Quelle: https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schulsystem/aufbau/index_08922.asp

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