Die Ausbildung
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung zum Fachmann/zur Fachfrau für Systemgastronomie dauert regulär drei Jahre. Es besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung, wenn der Ausbilder und der Auszubildende dies bei der zuständigen Stelle beantragen und die Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
§ 45 Absatz 1 des BBiG gibt dazu Auskunft:
"Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen"
Voraussetzungen und Tätigkeiten
Ein Mittelschulabschluss ist gewünscht, jedoch werden häufig die Schüler mit Mittleren Reife bzw. Abitur bevorzugt.
Fachmänner/-frauen für Systemgastronomie müssen unter anderem Qualitätsstandards sicherstellen und überprüfen, den Personaleinsatz organisieren, Arbeitsabläufe planen und optimieren, Betriebskennzahlen auswerten, Kostenkontrollen durchführen und selbstverständlich auch Gäste betreuen und beraten. Auch spielt der Bereich des Marketings eine wesentliche Rolle in der Ausbildung.
Der Ausbildungsberuf ist offiziell ein gewerblicher Beruf, hat aber auch kaufmännische Schwerpunkte.
Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit die BS+ zu besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen.
Hinweise zum Zeugnis:
Abgesehen von Englisch und den allgemeinbildenden Fächern schließen die Fächer des fachlichen Unterrichtes nach dem 2. Ausbildungsjahr ab.
Die Noten werden in das Abschlusszeugnis des 3. Ausbildungsjahres übernommen und zählen zum Durchschnitt.
Mittlerer Schulabschluss
Nach dem 3. Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis mit einer Durchschnittsnote. Wenn der Schnitt 3,0 oder kleiner ist und im Fach Englisch mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde, wird dem Auszubildenden in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung, der mittlere Schulabschluss zuerkannt, soweit er noch nicht vorhanden ist.
Abschlusszeugnis
Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis.
Wird die Berufsschule im ersten Schulhalbjahr abgeschlossen (z.B. bei Winterprüflingen/Verkürzung der Ausbildungszeit), wird die Zeugnisnote aus den Noten der Leistungsnachweise des vorangegangenen und des laufenden Schuljahres gebildet. (vgl. BSO §47)
Entlassungszeugnis
Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Entlassungszeugnis. Die Berufsschule ist ohne Erfolg abgeschlossen, wenn einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 erzielt wurde [...]. (vgl. BSO §47)
Zeugnisnote im IHK-Zeugnis eintragen lassen
Auf Antrag des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle kann die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule in das Berufsabschlusszeugnis aufgenommen werden.