Prüfung und Weiterbildung
Zuständig für die Prüfungen ist die Handwerkskammer.
Zuständig für die Prüfungen ist die Handwerkskammer.
Schulische Ausbildung
Während der dreijährigen Ausbildung besuchen die Auszubildenden im 1. Ausbildungjahr einmal pro Woche den Unterricht (Teilzeitbeschulung). Ab dem 2 und im 3. Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden in ihren Fachsprengel beschult.
Die Ausbildung im Überblick
Die Regelausbildungsdauer beträgt drei Jahre.