Prüfung und Weiterbildung
Prüfungstermine:
https://www.ihk-aka.de/
Koch/ Köchin
Eine Zwischenprüfung erfolgt nach der neuen Prüfungsordnung nicht mehr! ( Dies gilt nur für Ausbildungsverträge zum 01.08.2022)
Vor dem 01.08.2022 in Kraft tretende Ausbildungsverträge beinhalten die alte Prüfungsordnung (mit Zwischenprüfung).
Abschlussprüfung Neu:
1. Teil erfolgt ab dem 18. Ausbildungsmonat = GAP 1
2. Teil erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres = GAP 2
Prüfungsinhalte:
GAP 1:
1. Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten
(Schriftlich: 60 Min. + Arbeitsaufgabe + Fachgespräch)
GAP 2:
2. Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs
(Arbeitsablaufplan: 45 Min., + 15 Min. Fachgespräch + 300 Min. Zubereitung und Präsentieren des Menüs)
3. Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft
(Schriftliche Prüfung: 90 Min.)
4. Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team
(Schriftliche Prüfung: 90 Min.)
5. Wirtschafts- und Sozialkunde
(Schriftliche Prüfung: 60 Min.)
Eine Zusatzqualifizierung vegetarische/ vegane Küche kann nach Antrag bei der IHK erworben werden.
Dazu ist eine schriftliche Prüfung (Prüfungszeit: 90 Min.) abzulegen.
Besonderheit:
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung zum Koch/ Köchin nicht, so kann er auf Antrag den Abschluss zur Fachküche stellen, wenn Teil 1 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen erbracht wurden und nach § 16 die Anforderungen der Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung erfüllt wird.
Hinweise:
Siehe nähere Informationen durch die aktuelle KochAusbV.
Abschlussprüfung und Zwischenprüfung nach "alter Prüfungsordnung" hier.
Fachkraft Küche
Zwischenprüfung
Eine Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr erfolgen und erstreckt sich über die Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 12 Monate.
Prüfungsbereich:
Küchentechnische Praxis
(Prüfungszeit: 90 Min.)
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung
Prüfungsinhalte:
1. Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten
(schriftliche Aufgaben: 60 Min. + Arbeitsaufgabe + Fachgespräch)
2. Produkte und Lagerhaltung
(Schriftliche Aufgaben: 90 Min)
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
(Schriftliche Aufgaben: 60 Min)
Hinweise:
Siehe nähere Informationen durch die aktuelle Ausbildungsverordnung
Besonderheit:
Besteht der Auszubildende erfolgreich die Abschlussprüfung Fachkraft Küche, ist es möglich eine Ausbildung zum Koch anzuschließen. Dabei kann die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche im Umfang von 24 Monaten angerechnet werden. Eine Befreiung der Abschlussprüfung Teil 1 ist möglich.
Weiterbildungsmöglichkeiten z.B.:
- ⇨ Diätkoch/in (IHK)
- ⇨ Küchenmeister (IHK)
- ⇨ Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)
- ⇨ Ausbildung zum Ausbilder (IHK)
- ⇨ Hotelfachschule (staatl. geprüfter Gastronom oder Betriebswirt)
- ⇨ Auslandsaufenthalte
- ⇨ Fachseminare