Prüfung und Weiterbildung
Prüfungstermine:
https://www.ihk-aka.de/
Zwischenprüfung:
Verbindlich für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag vor dem 01.08.2022 in Kraft getreten ist.
Abschlussprüfung:
Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst drei Bereiche:
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Systemorganisation:
Gastronomiekonzepte,Qualitätssicherung,Marketing, Aufbau- und Ablauforganisation
(Bearbeitungszeit 120 Minuten) – erster Prüfungstag
2. Steuerung und Kontrolle, Personalwesen:
Kostenkontrolle,Kennzahlen, Warenwirtschaft, Personaleinsatzplanung, -verwaltung und -beschaffung
(Bearbeitungszeit 90 Minuten) – zweiter Prüfungstag3. Wirtschafts-und Sozialkunde:
Allgemeinewirtschaftlicheund gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
(Bearbeitungszeit 60 Minuten) – zweiter Prüfungstag4. Praktische Abschlussprüfung:
(Prüfungungsgespräch, 15 Min. Vorbereitungszeit + 30 Min. Fachgespräch)Hier finden Sie Hinweise (Prüfungsordnung vor 01.08.2022) zur Abschlussprüfung
Abschlussprüfung neu:
für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt eine gestreckte Abschlussprüfung.
1. Teil erfolgt ab dem 18. Ausbildungsmonat = GAP 1
2. Teil erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres = GAP 2
Prüfungsinhalte:
GAP 1:
1. Produktion und Service
(Teil 1: Eine Arbeitsaufgabe mit einem Fachgespräch von höchstens 10 Min., Prüfungszeit: Gesamt: 90 Min.)
(Teil 2: Schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 60 Min.)
GAP 2:
2. Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 90 Min.)
3. Personal- und Warenwirtschaft, Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 120 Min.)
4. Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
(Eine Arbeitsaufgabe durchführen + Fachgespräch, Prüfungszeit: 10 Min. Fachgespräch, Gesamt 90 Min.)
5. Wirtschafts-und Sozialkunde
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Min.)
Eine Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann erworben werden. Dazu ist nach Antrag bei der IHK eine Prüfung zu absolvieren.
Die Prüfung besteht aus 2 Arbeitsproben und einem Fachgespräch. Dauer der Prüfung: Gesamt 60 Min., Fachgespräch: 15 Min.
Besonderheit:
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung zur Fachfrau/- mann für Systemgastronomie nicht, so kann er auf Antrag den Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie stellen, wenn Teil 1 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen erbracht wurden und nach § 18 die Anforderungen der Fachkraft für Gastronomie-Ausbildungsverordnung erfüllt werden.
Hier finden Sie Hinweise zur Neuordnung ab dem 01.08.2022
Hier finden Sie Hinweise zur Abschlussprüfung.