Schulische Ausbildung
Schulische Ausbildung
Während der dreijährigen Ausbildung besuchen die Auszubildenden im 1. Ausbildungjahr einmal pro Woche den Unterricht (Teilzeitbeschulung). Ab dem 2 und im 3. Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden in ihren Fachsprengel beschult.
Der allgemeinbildende Unterricht findet in den Fächern Deutsch, Politik und Gesellschaft und Religion mit je 1 Stunde statt, der fachliche Unterricht in Fachheorie und -praxis beläuft sich auf 6 Stunden.
Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres (März/ April) legen die Lehrlinge eine Zwischenprüfung in Berufstheorie (beinhaltet die früheren Fächer: Fachrechnen und Fachtheorie) und praktischer Fachkunde ab.
Weitere Informationen über die Lerninhalte und Unterrichtsfächer für Fleischer
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Nach dem 3. Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis mit einer Durchschnittsnote. Wenn der Schnitt kleiner als 3,0 ist und im Fach Englisch (mind. 5 Jahre Englischunterricht sind nachzuweisen) mindestens die Note ausreichend erreicht wurde, wird dem Auszubildenden in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung der mittlere Schulabschluss zuerkannt.
Ein Entlassungszeugnis erhalten diejenigen, die die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, d.h. einmal die Note sechs oder zweimal die Note fünf ohne Möglichkeit eines Notenausgleiches.
In der Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres werden die Kenntnisse und Fertigkeiten der Auszubildenden für die Fleischer in Berufstheorie, Politik und Gesellschaft und praktischer Fachkunde überprüft.