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Prüfung und Weiterbildung

Prüfungstermine:

https://www.ihk-aka.de/

Zwischenprüfung:

Verbindlich für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag vor dem 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

Abschlussprüfung:

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst drei Bereiche:

  1. Systemorganisation:
    Gastronomiekonzepte,Qualitätssicherung,Marketing, Aufbau- und Ablauforganisation
    (Bearbeitungszeit 120 Minuten) – erster Prüfungstag

    2. Steuerung und Kontrolle, Personalwesen:
    Kostenkontrolle,Kennzahlen, Warenwirtschaft, Personaleinsatzplanung, -verwaltung und -beschaffung
    (Bearbeitungszeit 90 Minuten) – zweiter Prüfungstag

    3. Wirtschafts-und Sozialkunde:
    Allgemeinewirtschaftlicheund gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
    (Bearbeitungszeit 60 Minuten) – zweiter Prüfungstag

    4. Praktische Abschlussprüfung:
    (Prüfungungsgespräch, 15 Min. Vorbereitungszeit + 30 Min. Fachgespräch)

    Hier finden Sie Hinweise (Prüfungsordnung vor 01.08.2022) zur Abschlussprüfung 


Abschlussprüfung neu:

für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt eine gestreckte Abschlussprüfung.

1. Teil erfolgt ab dem 18. Ausbildungsmonat = GAP 1

2. Teil erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres = GAP 2

Prüfungsinhalte:

GAP 1: 

1. Produktion und Service
(Teil 1:  Eine Arbeitsaufgabe mit einem Fachgespräch von höchstens 10 Min., Prüfungszeit: Gesamt: 90 Min.)
(Teil 2: Schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 60 Min.)

GAP 2:

2. Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 90 Min.)

3. Personal- und Warenwirtschaft, Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 120 Min.)

4. Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
(Eine Arbeitsaufgabe durchführen + Fachgespräch, Prüfungszeit:  10 Min. Fachgespräch, Gesamt 90 Min.)

5. Wirtschafts-und Sozialkunde
(Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Min.)

Eine Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann erworben werden. Dazu ist nach Antrag bei der IHK eine Prüfung zu absolvieren.
Die Prüfung besteht aus 2 Arbeitsproben und einem Fachgespräch. Dauer der Prüfung: Gesamt 60 Min., Fachgespräch: 15 Min.

Besonderheit:

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung zur Fachfrau/- mann für Systemgastronomie nicht, so kann er auf Antrag den Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie stellen, wenn Teil 1 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen erbracht wurden und nach § 18 die Anforderungen der Fachkraft für Gastronomie-Ausbildungsverordnung erfüllt werden.


Hier finden Sie Hinweise zur Neuordnung ab dem 01.08.2022

Hier finden Sie Hinweise zur Abschlussprüfung.

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